VITA

Verena Michaelis

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Vertragsrecht


Anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte:

Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Deichbau, Erbrecht, Höferecht, Landwirtschaftsrecht, landwirtschaftliches Erbrecht, allgemeines Vertragsrecht, Rohstoffgewinnungsverträge

 

Beruflicher Werdegang

  • Jurastudium in Bonn
  • Referentin im Büro der Bundestagspräsidentin
  • Rechtsanwältin seit 1995
  • Ausbildungsleiterin für Rechtsreferendare beim Landgericht Duisburg
  • Dozentin an der Akademie Bethanien, Moers
  • Dozentin am Bildungszentrum Niederrhein, Wesel

Theodor Michaelis   2023

Rechtsanwalt
Anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte:

Bergschadensrecht, Naturschutz, Forstwirtschaftsrecht, Landwirtschaftsrecht, landwirtschaftliches Erbrecht, Landschaftsrecht, Wasserrecht, Deichbau, Rohstoffgewinnungsverträge

 

Beruflicher Werdegang

  • Jurastudium in Münster und Freiburg
  • Verbandsdirektor und Justitiar des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes a.D.
  • niedergelassener Rechtsanwalt seit 1998

Arbeitsrecht

Sie erhalten fachkundigen Rat als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat in allen Fragen rund um Konflikte in der Arbeitswelt. Wir sind kompetenter Ansprechpartner in Fragen des Kündigungsschutzes, bei einer Änderungskündigung, Versetzung, Umsetzung, Abmahnung oder dem Aushandeln einer Abfindung.

Als Arbeitnehmer wird Sie vor allem bei einer Kündigung die Höhe der Abfindung oder der Eintritt einer Sperrzeit bei der Arbeitsagentur interessieren oder aber die eigentliche Bedeutung Ihres Zeugnisses. Gleichzeitig von Bedeutung ist der Abschluss eines geeigneten Arbeitsvertrages, ob als Geschäftsführer unter Berücksichtigung von vertraglichen Wettbewerbsverboten, als leitender Angestellter oder Arbeitnehmer.

Als Arbeitgeber ist es für Sie von besonderer Bedeutung, dass die ausgesprochene Kündigung in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren Bestand hat. Je nach wirtschaftlicher Situation sind Überlegungen zu Kurzarbeit, Betriebsübergängen oder Stillegungen, betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen sowie Einstellung geeigneter Arbeitskräfte angebracht.

Als Betriebsrat von Bedeutung sind die Begleitung in Einigungsstellenverfahren, das Aushandeln von Interessenausgleich oder Betriebsvereinbarung , Mitbestimmung, etc..

In all diesen Bereichen werden Sie kompetent betreut und begleitet.

  • Gestaltung von Abmahnungen/Widerspruch gegen Abmahnungen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Abfindungsregelungen durch Aufhebungsverträge
  • Besonderheiten bei leitenden Angestellten
  • Durchführung der Sozialauswahl
  • Betriebsratsanhörung
  • besonderer Kündigungsschutz z.B. Mutterschutz und Schwerbehindertenschutz
  • Betriebsstilllegung
  • Massenentlassungen
  • Altersteilzeitverträge
  • Besonderheiten nach TVöD, AVR etc.
  • Allgemeine Beratung z.B. hinsichtlich Anhörungs- und Mitwirkungsrechten
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Gestaltung von Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialplänen
  • Vertretung bei Beschlussverfahren und Einigungstellenverfahren
  • Erstellung von Rechtsgutachten

 

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Erbrecht

Gerade im Bereich des Erbrechts sind rechtssichere Vertragsgestaltungen von eklatanter Bedeutung.

Wer will schon sein hart erarbeitetes Vermögen in den Händen von unliebsamen Verwandten wissen?

Hierzu ist eine frühzeitige und den persönlichen Gegebenheiten angepasste Beratung erforderlich.

Wenn es darum geht, das mittelständische Unternehmen steueroptimiert und unter Beachtung aller erbrechtlicher Besonderheiten in die nächste Generation zu übertragen oder aber „schwarze Schafe“ von der Erbfolge auszuschließen, ist kompetenter Rat unerläßlich.

Einen besonderen Bereich nimmt auch das landwirtschaftliche Erbrecht ein. So insbesondere die Wirkungen, die die „Höferolle“ erzeugt , die Übertragung einer landwirtschaftlichen Besitzung oder eines Hofes sowie die erbrechtlichen Ansprüche weichender Erben.

In all diesen Bereichen werden Sie kompetent beraten:

  • Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
  • Beantragung eines Erbscheins
  • Erbenermittlung
  • Hofübertragungen
  • Betriebsübertragungen
  • Ausschlagung einer Erbschaft
  • Anfechtung von Erbverträgen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Testamentsvollstreckung

Kontakt

Michaelis Rechtsanwälte


Fachanwälte für Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und
Wohnungseigentumsrecht und Verkehrsrecht

Schillstr. 19 a
46483 Wesel

Fon:
Fax:

0281 34234
0281 34236


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 09:00 - 13:00 Uhr.
Mo - Fr 14:00 - 18:00 Uhr, außer Mittwochs.
Und nach Vereinbarung.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

 

Mail: Kanzlei@Michaelis-RAE.de

Impressum

Michaelis Rechtsanwälte
Rechtsanwältin Verena Michaelis
Schillstr. 19A
46483 Wesel
Telefon 0281- 34 2 34
Telefax 0281- 34 2 36
E-Mail: kanzlei@michaelis-rae.de

Steuernummer: 130/5084/2164

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 Teledienstegesetz: Rechtsanwältin Verena Michaelis

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Für die Berufsträger der Kanzlei besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Generali Versicherungs-AG, München.

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst die Rechtsberatung in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und erfüllt mindestens die gesetzlichen Anforderungen nach § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Berufsrechtliche Regelungen für Tätigkeiten der Rechtsanwälte:

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Berufsregelung der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf.

Die Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

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